Kurzarbeit
Kurzarbeit
Kann im Betrieb vorübergehend nicht gearbeitet werden, soll Kurzarbeitergeld den Verdienstausfall der Beschäftigten teilweise ausgleichen. Es wird unterschieden zwischen konjunktureller und saisonaler Kurzarbeit. Der Arbeitgeber berechnet und zahlt das Kurzarbeitergeld. Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und bei den Entgeltmeldungen gelten Besonderheiten. Neu hinzugekommen ist das Qualifizierungsgeld, das ähnlich funktioniert.
Expertenforum
Stellen Sie im Expertenforum Fachleuten der AOK Ihre Fragen zu allen Aspekten der Sozialversicherung. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kompetente Antwort.
Expertenforum der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zu den Themen Beiträge in Übergangsbereich und Gleitzone, Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren, Mutterschutz und Ausgleichsverfahren
Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz
Arbeitgeber müssen Schwangere und junge Mütter schützen. Die Arbeitsbedingungen sind dabei so zu gestalten, dass Gefährdungen der schwangeren und stillenden Frau vermieden werden.
Mehr erfahrenElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit 1. Januar 2023 verbindlich.
Arbeitgeber müssen seit Januar 2023 die AU-Bescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Ab dem 1. Januar 2025 gibt es weitere Neuerungen.
Mehr erfahrenSozialversicherung und Elternzeit
Während Mutterschutz und Elternzeit ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts unterbrochen, die Sozialversicherung bleibt aber bestehen.
Mehr erfahrenKontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner