Pflegeversicherung und Pflegezeit

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Pflegeversicherung und Pflegezeit

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Als umfassende Pflichtversicherung gilt sie für alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Dabei sind alle, die gesetzlich krankenversichert sind, grundsätzlich automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es seit 1. Juli 2023 Beitragsabschläge.

Aktuelles

  • Drei Cover der E-Paper zur Sozialversicherung der AOK 2025
    08.01.2025 | E-Paper Sozialversicherung

    Jetzt aktuell für 2025

    Die E-Paper zur Sozialversicherung stehen jetzt aktualisiert zum Download bereit.
  • Nachweis von Kindern für die Pflegeversicherung: Vater mit Tochter spielen im Garten
    27.11.2024 | Pflegeversicherung 2025

    Digitales Nachweisverfahren kommt

    Für den Nachweis von Kindern in der Pflegeversicherung kommt ein digitales Verfahren. Was Arbeitgeber 2025 erwartet.
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Drogen am Arbeitsplatz

Drogen können die Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Arbeitssicherheit von Beschäftigten erheblich beeinträchtigen, auch am Arbeitsplatz. Über rechtliche Pflichten von Arbeitgebern und präventive Maßnahmen gegen Drogenkonsum informiert das AOK-Arbeitgeberportal.

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Wählbare Krankenkassen

Beschäftigte können eine Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung wählen – etwa die AOK des Wohn- oder des Beschäftigungsorts. An diese Wahl sind sie in der Regel ein Jahr lang gebunden.

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Aktuelle Dokumente in der Rechtsdatenbank

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  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

    Das Gesetz enthält Bestimmungen zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung und zur Pflegezeit.

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