Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Künstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe
Unternehmen, die Werke und Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten gegen Entgelt verwerten, sind verpflichtet, eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen. Diese sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.
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