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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 5.4. RS 2017/11
Ziff. 5.4. RS 2017/11, Übersicht zum Anspruch und zur Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer
Die nachfolgende Tabelle beschränkt sich auf die wesentlichen Personenkreise, die einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.
Tabelle 2 — Anspruch auf Kinderkrankengeld und Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer
Sachverhalt | Anspruch auf Kinderkrankengeld | Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer | Erläuterung | |
Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer . . . | Arbeitgeber stellt für den . . . | ja | nein | Anspruch besteht, ruht jedoch wegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts; keine Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer |
. . . arbeitet am Freistellungstag noch teilweise | . . . restlichen Arbeitstag unter Weiterzahlung des Arbeitsentgelts frei | |||
. . . restlichen Arbeitstag unbezahlt frei, Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer beantragt kein Kinderkrankengeld | ja | nein | Anspruch besteht, kommt jedoch nicht zum Tragen, da kein Antrag gestellt wird; keine Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer | |
. . . restlichen Arbeitstag unbezahlt frei, Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer beantragt Kinderkrankengeld | ja | ja | Anspruch in Höhe des ausgefallenen Arbeitsentgelts; es wird ein Anspruchstag angerechnet | |
. . . arbeitet am Freistellungstag nicht (mehr) | . . . gesamten Arbeitstag unter Weiterzahlung des Arbeitsentgelts frei | ja | ja | Anspruch besteht, ruht jedoch, da Arbeitsentgelt fortgezahlt wird; es wird ein Tag auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet |
. . . gesamten Arbeitstag unbezahlt frei | ja | ja | Anspruch besteht in Höhe des ausgefallenen Arbeitsentgelts; es wird ein Tag auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet | |
Beschäftigungsverhältnis endet | Anspruch endet mit dem letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses | nach Ende Beschäftigungsverhältnis nicht mehr | Nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses fällt kein Arbeitsentgelt wegen der Erkrankung des Kindes aus, damit besteht kein Anspruch und folglich keine Anrechnung als Anspruchstag | |
Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige (sofern die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfasst) sowie Künstlerinnen/Künstler und Publizierende | tatsächlicher Ausfall an Arbeitseinkommen durch die Betreuung des Kindes | ja | ja | Anspruch in Höhe von 70 % des erzielten regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, es wird ein Anspruchstag angerechnet |
kein tatsächlicher Ausfall an Arbeitseinkommen durch die Betreuung des Kindes | ja | ja | Anspruch besteht in Höhe von 0 EUR, kommt jedoch nur zum Tragen, wenn ein Antrag gestellt wird — dann Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer, ansonsten keine Anrechnung | |
Unständig oder kurzzeitig Beschäftigte (sofern die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfasst) | ja | ja | Anspruch in Höhe des ausgefallenen Arbeitsentgelts; es wird ein Anspruchstag angerechnet |
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