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Rundschreiben

2008 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsame Verlautbarung zur Leistungsabgrenzung bei Kassenwechsel [RS 2008/04]
Sozialversicherungsrecht
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2008 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. II.9. RS 2008/04, Erstattungsansprüche

Erstattungsansprüche, die sich bei der Leistungsabgrenzung bei Kassenwechsel ergeben, erfolgen auf der Grundlage des § 105 SGB X; d. h., der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften.


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