Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Beiträge
Beiträge
Die Sozialversicherung in Deutschland wird durch Beiträge finanziert. Bei den Beiträgen für die Sozialversicherungszweige handelt es sich um Pflicht- beziehungsweise Zwangsbeiträge. Liegen die Voraussetzungen für die Beitragsberechnung vor, greifen klare Vorgaben, die die Berechnung bis ins kleinste Detail regeln. Dies unterscheidet die gesetzliche Krankenversicherung elementar von der privaten Krankenversicherung.
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner