Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Pauschale Beitragssätze für Minijobber
Beiträge - Pauschale Beitragssätze für Minijobber
Für die geringfügig entlohnt Beschäftigten zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung von 13 Prozent und zur Rentenversicherung von 15 Prozent. Bei Beschäftigungen im privaten Haushalt (bei Anwendung des Haushaltsscheckverfahrens) betragen sie davon abweichend nur jeweils 5 Prozent. Hinzu kommen die Umlagen für die Entgeltfortzahlungsversicherung.
Da die Minijob-Zentrale in der Umlage U1 nur einen Erstattungssatz anbietet (= 80 Prozent), gibt es hier auch nur einen Umlagesatz. Dieser liegt bei 1,1 Prozent. Die Umlage U2 beträgt 0,24 Prozent.
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner