Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren
Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren
Die gesetzlichen Regelungen über die Entgeltfortzahlung sind für alle Arbeitnehmer im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zusammengefasst. Dieses Gesetz enthält folgenden Grundsatz: Ist ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch seinen Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Dauer von sechs Wochen.
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner