Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Pflegeversicherung
Existenzgründer und Sozialversicherung - Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung folgt in vielen Regelungen der Krankenversicherung. Dies gilt für Pflichtversicherte ebenso wie für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt: Wer bei der AOK krankenversichert ist – ob als Pflichtversicherter oder als freiwilliges Mitglied –, ist zugleich Mitglied der AOK-Pflegekasse.
Im Gegensatz hierzu sind privat krankenversicherte Selbstständige dazu verpflichtet, zusätzlich eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Diese muss Leistungen vorsehen, die nach Art und Umfang den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung vergleichbar sind.
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