Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rentenversicherung und Altersvorsorge
Existenzgründer und Sozialversicherung - Rentenversicherung und Altersvorsorge
Eine wesentliche Aufgabe der Rentenversicherung ist es, die Versicherten und ihre Familien bei verminderter Erwerbsfähigkeit, Alter oder Tod durch Renten abzusichern. In bestimmten Fällen zahlt die gesetzliche Rentenversicherung auch Leistungen zur Rehabilitation.
Mit Ausnahme weniger pflichtversicherter Personen (z. B. Künstler, Lehrer, arbeitnehmerähnliche Selbstständige) sind Selbstständige für ihre Rentenabsicherung selbst verantwortlich. Eine besondere Regelung gilt für Handwerker. Sie sind pflichtversichert, sobald sie in die Handwerksrolle eingetragen sind.
Wer als Selbstständiger nicht per Gesetz der Rentenversicherung angehört, muss eigenverantwortlich Altersvorsorge treffen. Selbstständige können dafür auch die gesetzliche Rentenversicherung wählen. So besteht die Möglichkeit, Leistungsansprüche zu erwerben beziehungsweise aufrechtzuerhalten. Selbstständige, die Pflichtbeiträge zahlen, können zudem eine staatliche Förderung („Riester-Rente“) nutzen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, private Altersvorsorge zu treffen. Insbesondere für Selbstständige mit einer hohen Steuerbelastung kann sich die „Rürup-Rente“ lohnen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass viele Rentenversicherungsangebote keine garantierte Verzinsung mehr enthalten. Darüber hinaus werden nicht unerhebliche Teile der gezahlten Beiträge von den Unternehmen als „Kosten“ verbucht.
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner