Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Meldungen
Meldungen
Das System der sozialen Sicherung umfasst mehrere Versicherungsträger. Allen gemein ist, dass sie ihren Mitgliedern unterschiedlichste Leistungen zur Verfügung stellen. Damit dies überhaupt möglich wird, benötigen die Sozialversicherungsträger von den Unternehmen Informationen über die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Daher sind von allen Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter Meldungen zu erstatten.
Gesetzliche Grundlage für das Meldeverfahren ist die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).
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