Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Studienaufnahme während einer Beschäftigung
Studenten und Praktikanten - Studienaufnahme während einer Beschäftigung
Reduzierung der Arbeitszeit
Wie bereits ausgeführt, sind Studenten, die während ihres Studiums eine Beschäftigung aufnehmen, kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn die Beschäftigung an nicht mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird.
Gleiches gilt bei Arbeitnehmern, die während einer bestehenden Beschäftigung ein Studium aufnehmen und ihre wöchentliche Arbeitszeit auf nicht mehr als 20 Stunden reduzieren, und zwar auch dann, wenn die Beschäftigung mehr als geringfügig entlohnt ist (2024: 538 Euro monatlich).
Beurlaubung für die Dauer des Studiums
Werden (versicherungspflichtige) Arbeitnehmer für die Dauer eines Studiums unter Fortzahlung eines Arbeitsentgelts über der Geringfügigkeitsgrenze monatlich beurlaubt, besteht weiterhin Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner