Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Statusfeststellungsverfahren
Versicherung - Statusfeststellungsverfahren
Mit dem Statusfeststellungsverfahren soll den Beteiligten Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob der Auftragnehmer selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist.
Fakultatives Anfrageverfahren
Bestehen Zweifel, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, kann ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Im Zuge dieses Feststellungsverfahrens werden alle relevanten Umstände des konkreten Einzelfalles von der Deutschen Rentenversicherung geprüft.
Das fakultative Statusfeststellungsverfahren wird von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) durchgeführt.
Unter www.eservice-drv.de > Suchbegriff V0027 steht ein Online-Dienst zur vollelektronischen Antragsübermittlung zur Verfügung.
Die Durchführung eines solchen Verfahrens kann sowohl der Auftraggeber bzw. Arbeitgeber als auch der Auftragnehmer bzw. Arbeitnehmer beantragen. Aus Beweisgründen ist für das Anfrageverfahren die Schriftform vorgeschrieben.
Das Antragsverfahren kann allerdings nur dann durchgeführt werden, wenn nicht bereits ein Verfahren zur Feststellung des Versicherungsstatus z. B. durch eine Krankenkasse durchgeführt oder eingeleitet wurde.
Zudem ist das Anfrageverfahren seit dem 1. April 2022 auf die Feststellung einer abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit beschränkt. Eine Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erfolgt nicht mehr.
Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren
Neben dem fakultativen Antragsverfahren ist für die nachfolgenden Personenkreise ein Statusfeststellungsverfahren immer durchzuführen (obligatorisches Statusfeststellungsverfahren):
- Ehegatten bzw. Lebenspartner eines Arbeitgebers sowie dessen Kinder, nichteheliche Kinder, adoptierte Kinder, Enkel und Urenkel sowie
- Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.
Bei diesen Personenkreisen wird aufgrund einer entsprechenden Kennzeichnung in der Anmeldung zur Sozialversicherung automatisch ein Statusfeststellungsverfahren durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung eingeleitet.
Auch das obligatorische Anfrageverfahren ist seit dem 1. April 2022 auf die Feststellung einer abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit beschränkt. Eine Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erfolgt nicht mehr.
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