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Rundschreiben

2010 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung vom 30. 10. 2008; hier: Umlage für das Insolvenzgeld [RS 2010/04]
Sozialversicherungsrecht
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2010 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. II.2.1.5. RS 2010/04, Kassenärztliche Vereinigungen

Kassenärztliche Vereinigungen und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Da sie der Aufsicht des für ihren räumlichen Bereich zuständigen Landesgesundheitsministeriums unterstehen, müssen hier im Einzelfall landesrechtliche Regelungen geprüft werden, ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen zulässig ist. Dementsprechend gelten die Grundsätze der §§ 11, § 12 InsO.


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