Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 6.5. RS 2013/10
Ziff. 6.5. RS 2013/10, Versicherten- und Hinterbliebenenrenten aus privaten Unfallversicherungsverträgen
Die aus einem privaten Unfallversicherungsvertrag gezahlten Versicherten- und Hinterbliebenenrenten gehören in voller Höhe zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.
Aktionen
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.