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Richtlinien

Zul-RL – Zulassungs-Richtlinien

Richtlinien nach § 72 Absatz 3c SGB XI zu den Verfahrens- und Prüfgrundsätzen zur Einhaltung der Vorgaben für Versorgungsverträge nach § 72 Absätze 3a und 3b SGB XI (Zulassungs-Richtlinien) [Zul-RL]
Sozialversicherungsrecht
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Zul-RL – Zulassungs-Richtlinien



§ 11 Zul-RL, Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am Tag nach der Genehmigung des BMG im Einvernehmen mit dem BMAS in Kraft 1 .

1 Das BMG hat die Richtlinien im Einvernehmen mit dem BMAS mit Schreiben vom 30. 1. 2024 genehmigt.


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