Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
[5.4.] SoFa-RLP
[5.4.] SoFa-RLP, Rechnungswesen
(1) Im Lerngebiet Rechnungswesen werden Grundeinsichten aus dem Bereich des betrieblichen Rechnungswesens sowie praxisorientierte Grundfertigkeiten rechen- und buchungstechnischer Art unter Einsatz moderner Arbeitsmittel vermitteln.
(2) Der Unterricht erfolgt in engem Bezug zum Aufbau und zu den Abläufen des betrieblichen Rechnungswesens in der Sozialversicherung.
(3) Im Teilgebiet Rechnen werden Lerninhalte vorangegangener schulischer Lernprozesse wie Prozent- und Zinsrechnung, unter wirtschaftlichen — vor allem die Sozialversicherung berührend — Fragestellungen vertieft.
(4) Die Vermögensrechnung der Sozialversicherungsbetriebe bildet den Kern des Teilgebiets Buchführung. Über die Grundlagen des Systems der doppelten Buchführung und unter Berücksichtigung der Kontenrahmen für die Sozialversicherungszweige sollen Entstehen und Inhalt von Bestandsrechnung (Bilanz) und Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) dargestellt werden. Dabei sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung durchgängig zu berücksichtigen.
(5) Im Hinblick auf den instrumentellen Charakter des betrieblichen Rechnungswesens und im Interesse eines entscheidungs- und problemorientierten Unterrichts wird empfohlen, Teile des Lerngebiets Rechnungswesen mit Teilen anderer Lerngebiete, insbesondere Sozialversicherungslehre und Wirtschaftslehre, zu verbinden.
(6) Die Schülerinnen und Schüler sollen
- - bei der Auseinandersetzung mit Inhalten des Rechnungswesens Kostenbewusstsein und Wirtschaftlichkeitsdenken entwickeln,
- - gesetzliche Vorschriften für das Rechnungswesen der Sozialversicherung erklären,
- - aus den Aufgaben des Sozialversicherungsbetriebs die Notwendigkeit einer regelmäßigen und genauen Rechnungslegung ableiten,
- - Rechenverfahren anwenden, die für sie im privaten und beruflichen Bereich von Bedeutung sind,
- - das System der doppelten Buchführung auf typische Geschäftsfälle des Sozialversicherungsbetriebs anwenden,
- - wirtschaftliche Tatbestände und Entwicklungstendenzen mit Hilfe der Statistik beurteilen.
Stundenverteilung: Rechnungswesen
Zeitrichtwerte in den Ausbildungsjahren (in Stunden) | |||||
Lerngebiete | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | insgesamt | |
1. | Dreisatz, Prozent- und Zinsrechnung | 25 | — | — | 25 |
2. | Statistik | 30 | — | — | 30 |
3. | Haushaltswesen, und Vermögensanlage der Sozialversicherungsbetriebe | 5 | 10 | — | 15 |
4. | Bestands- und Erfolgsrechnung der Sozialversicherungsbetriebe | — | 50 | 5 | 55 |
5. | Kosten- und Leistungsrecht | — | — | 35 | 35 |
Zeitrichtwerte insgesamt | 60 | 60 | 40 | 160 |
Lerngebiete | Lernziele | Lerninhalte | Zeitrichtwerte in Stunden |
1. Dreisatz, Prozent- und Zinsrechnung | Proportionale und antiproportionale Zuordnungen zur Lösung von Sachproblemen nutzen Die Prozentrechnung zur Lösung berufsbezogener Aufgaben heranziehen Verfahren der Zinsrechnung in berufsbezogenen Situationen anwenden | Dreisatz mit geradem (direktem) und ungeraden (indirektem) Verhältnis Prozentrechnung vom Hundert, auf Hundert, im Hundert z. B.
| 25 |
2. Statistik | Aufgaben der Statistik für den Sozialversicherungsbetrieb beschreiben Die zur Lösung von Problemen relevanten Daten erheben Aus aufbereiteten Daten statistische Größen berechnen und darstellen Statistische Ergebnisse interpretieren und kritisch würdigen | z. B.
Graphiken z. B.
| |
3. Haushaltswesen und Vermögensanlagen der Sozialversicherungsbetriebe | Die Aufgabe des Haushaltsplans für den Sozialversicherungsbetrieb beschreiben Den Haushaltsplan hinsichtlich Aufbau und Inhalt analysieren und von der Haushaltsrechnung abgrenzen Vermögensanlagen des Sozialversicherungsbetriebs beschreiben Kriterien für die Vermögensanlage aufzeigen | Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs Rechtsnormen
z. B.
z. B. Barmittel, Giroguthaben Rücklage nach SGB z. B. bestimmt Schuldverschreibungen, grundpfandrechtlich gesicherte Forderungen, Grundstücke Anlagekriterien nach SGB
| 15 |
4. Bestands- und Erfolgsrechnung der Sozialversicherungsbetriebe | Die Vermögensübersicht des Sozialversicherungsbetriebs hinsichtlich Aufbau und Inhalt unter Beachtung der besonderen Rechtsvorschriften analysieren Erfolgswirksame Geschäftsfälle aus dem Sozialversicherungsbetrieb buchungstechnisch bearbeiten Typische erfolgswirksame Geschäftsfälle aus dem Leistungs- und Beitragsbereich buchen Wertminderungen der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens darstellen und buchungstechnisch erfassen Verkäufe von Gegenständen des Verwaltungsvermögens über und unter dem Restbuchwert buchen Personalaufwendungen darstellen und buchungstechnisch erfassen Die Erfolgskonten abschließen, den Erfolg des Geschäftsjahres ermitteln und die Auswirkungen des Gesch äftserfolgs auf das Reinvermögen ableiten Die Jahresrechnung in Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung gliedern | Vermögen, Kapital Rechtsgrundlagen
Lineare direkte Abschreibung Anschaffungswert, Buchwert, Verkaufswert Gewinne/Verluste der Aktiva Arbeitsentgelte Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung noch abzuführende Abgaben Vermögenswirksame Leistungen Abschlusskonto der Erfolgsrechnung (AdE) Überschuss der Aufwendungen/Überschuss der Erträge Haushaltsrechnung Vermögensrechnung
| 55 |
5. Kosten- und Leistungsrechnung | Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung erläutern Die Begriffe Kosten und Leistungen bestimmen Die Kosten hinsichtlich verschiedener Merkmale einteilen Die Bedeutung der Kostenstellenrechnung erläutern Entstandene Kosten einzelnen Kostenträgern zuordnen Kalkulationsverfahren in Grundzügen unterscheiden | z. B.
Kostenartenrechnung z. B. Arbeitskosten, Betriebsmittelkosten, Werkstoffkosten Fixe Kosten, variable Kosten, Einzelkosten, Gemeinkosten Erfassung der wichtigsten Kostenarten im Bereich der Sozialversicherung Kostenstellenrechnung Kostenstellenbildung Aufgabe der Kostenstellenrechnung Mögliche Kostenstellen im Sozialversicherungsbetrieb Kostenträgerrechnung Selbstkosten Vorkalkulation, Nachkalkulation Vollkostenrechnung, Teilkostenrechnung | 35 |
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner