Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 5.5.3. BRi
Ziff. 5.5.3. BRi, [KF 4.3] Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Dieses Modul ist altersunabhängig.
In diesem Modul geht es um Verhaltensweisen und psychische Problemlagen als Folge von Gesundheitsproblemen, häufig psychischen Erkrankungen, die immer wieder auftreten und auf Dauer personelle Unterstützung erforderlich machen. Hinweise auf relevante psychische Problemlagen können eine kinderpsychiatrische Behandlung, Psychotherapie, vorangegangene (fachpsychiatrische) Krankenhausbehandlungen und eine entsprechende (Bedarfs-)Medikation sein. Vorübergehende psychische Problemlagen (unter 6 Monate) finden keine Berücksichtigung. Es geht hier um Unterstützung des pflegebedürftigen Kindes
- - bei der Bewältigung von belastenden Emotionen (wie z. B. Panikattacken),
- - beim Abbau psychischer Spannungen,
- - bei der Impulssteuerung,
- - bei der Förderung positiver Emotionen durch Ansprache oder körperliche Berührung,
- - bei der Vermeidung von Gefährdungen im Lebensalltag,
- - bei Tendenz zu selbstschädigendem Verhalten.
Im Mittelpunkt dieses Moduls steht die Frage, inwieweit das Kind sein Verhalten ohne personelle Unterstützung steuern kann. Von fehlender "Selbststeuerung" ist auch dann auszugehen, wenn ein Verhalten zwar nach Aufforderung abgestellt wird, aber danach immer wieder auftritt, weil das Verbot nicht verstanden wird oder das Kind sich nicht erinnern kann.
Abzugrenzen sind herausfordernde Verhaltensweisen im Rahmen der Entwicklung, z. B. Trotzphase, Pubertät oder bei Erziehungsproblemen, die nicht zu berücksichtigen sind. Eine entwicklungstypische Ablehnung von erforderlichen Maßnahmen wie z. B. Zähneputzen, aber auch ängstliche oder abwehrende Reaktionen auf angeordneten Maßnahmen wie Insulininjektionen, Inhalationen sind hier nicht zu bewerten. Hierbei handelt es sich um eine alterstypische Reaktion und nicht um die Folgen eines psychischen Gesundheitsproblems.
Darüber hinaus ist personeller Unterstützungsbedarf bei Unruhe- und Erregungszuständen etwa aufgrund von Stoffwechselentgleisungen (z. B. Hypoglykämie) oder ausgeprägtes Kratzen bei Neurodermitis nicht im Modul 3 zu werten. Die notwendigen therapeutischen Interventionen werden im Modul 5 erfasst (z. B. Blutzuckermessung, Glukosegaben, Einreibungen).
Anders als in den übrigen Modulen sind die Kriterien nicht abschließend definiert, sondern beispielhaft erläutert. Manche Verhaltensweisen lassen sich nicht eindeutig nur einem Kriterium zuordnen, z. B. Beschimpfungen zu verbaler Aggression (KF 4.3.6), oder zu anderen pflegerelevanten vokalen Auffälligkeiten (KF 4.3.7) oder treten in Kombination auf. Ausschlaggebend ist, dass die Verhaltensweisen eine personelle Unterstützung notwendig machen. Bei Kombination verschiedener Verhaltensweisen wird die Häufigkeit von Ereignissen mit personellem Unterstützungsbedarf nur einmal erfasst, z. B. wird nächtliche Unruhe bei Angstzuständen entweder unter Punkt KF 4.3.2 oder unter Punkt KF 4.3.10 bewertet.
Es werden folgende Häufigkeiten des Unterstützungsbedarfs erfasst:
- 0 = nie oder sehr selten,
- 1 = selten, d. h. ein- bis 3-mal innerhalb von 2 Wochen,
- 3 = häufig, d. h. 2-mal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich,
- 5 = täglich.
[KF 4.3.1] Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
Dieses Kriterium fasst verschiedene Verhaltensweisen zusammen. Dazu gehören vor allem das (scheinbar) ziellose Herumlaufen in der Wohnung oder der Einrichtung, das wiederholte selbstgefährdende Klettern auf Möbelstücke trotz eines Verbotes sowie der Versuch desorientierter Kinder, ohne Begleitung die Wohnung, Einrichtung zu verlassen oder Orte aufzusuchen, die für ein Kind unzugänglich sein sollten. Ebenso zu berücksichtigen ist allgemeine motorische Unruhe in Form von ständigem Aufstehen und Hinsetzen oder Hin- und Herrutschen auf dem Sitzplatz.
[KF 4.3.2] Nächtliche Unruhe
Gemeint sind hier nächtliches Umherirren, Wachphasen, in denen das Kind aktiv Beschäftigung bzw. Zuwendung einfordert oder längere Schreiphasen hat, die nicht durch kurzes Beruhigen zu beenden sind.
Schlafstörungen wie Einschlafschwierigkeiten am Abend oder das bis ins Schulalter vorkommende Aufwachen in der Nacht sind nicht zu werten, wenn nur kurzes Beruhigen oder die Gabe von Getränken erforderlich ist.
Andere nächtliche Hilfen, z. B. Hilfen zur Orientierung, Aufstehen, zu Bett bringen, Hilfe bei nächtlichen Toilettengängen, körperbezogene Pflegemaßnahmen oder Lagerungen sind nur unter KF 4.6.2. "Ruhen und Schlafen", Medikamentengabe und andere angeordnete Maßnahmen aus dem Modul 5 sind nur dort zu bewerten.
[KF 4.3.3] Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten kann z. B. darin bestehen, sich durch Gegenstände zu verletzen, ungenießbare Substanzen zu essen und zu trinken, sich selbst zu schlagen und sich selbst mit den Fingernägeln oder Zähnen zu verletzen.
[KF 4.3.4] Beschädigen von Gegenständen
Gemeint sind hier aggressive auf Gegenstände gerichtete Handlungen, z. B. Gegenstände wegstoßen, gegen Gegenstände schlagen, das Zerstören von Dingen sowie das Treten nach Gegenständen.
[KF 4.3.5] Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen kann z. B. sein: nach Personen schlagen oder treten, beißen, kratzen, stoßen oder wegdrängen, Verletzungsversuche gegenüber anderen Personen mit Gegenständen.
[KF 4.3.6] Verbale Aggression
Verbale Aggression kann sich z. B. in verbalen Beschimpfungen oder in der Bedrohung anderer Personen ausdrücken.
[KF 4.3.7] Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten können sein: lautes Rufen, Schreien, vor sich hin Schimpfen, Fluchen, seltsame Laute von sich Geben, ständiges Wiederholen von Sätzen, Fragen. Bei Säuglingen und Kleinkindern ist anhaltendes Weinen bzw. Schreien zu berücksichtigen, bei dem das Kind nur mit großer Mühe zu beruhigen ist.
[KF 4.3.8] Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen
Hier ist die Abwehr von Unterstützung, z. B. bei der Körperpflege, die Verweigerung der Nahrungsaufnahme oder anderer notwendiger Verrichtungen, wie z. B. Inhalation, oder die Manipulation an Vorrichtungen, wie z. B. Katheter, Infusion, Sondenernährung, gemeint. Dazu gehört nicht die willentliche (selbstbestimmte) Ablehnung bestimmter Maßnahmen.
[KF 4.3.9] Wahnvorstellungen
Diese treten bei Kindern eher selten auf.
Wahnvorstellungen dürfen nicht mit den spielerischen Fantasien von Kindern verwechselt werden.
[KF 4.3.10] Ängste
Es geht hier um ausgeprägte Ängste, die wiederkehrend sind und als bedrohlich erlebt werden. Das Kind hat keine eigene Möglichkeit/Strategie zur Bewältigung und Überwindung der Angst.
Die Angst führt zu erheblichen psychischen oder körperlichen Beschwerden, einem hohen Leidensdruck und Beeinträchtigungen in der Bewältigung des Alltags. Ängste lassen sich nicht nur bei Angststörungen finden, sondern auch bei anderen psychischen Störungen wie z. B. bei Schizophrenie und Depression. Das kommt eher bei Jugendlichen vor.
Darüber hinaus können ausgeprägte Ängste im Sinne dieses Kriteriums auch durch rein somatische Krankheiten wie onkologische Erkrankungen verursacht werden.
Angst bzw. Weinen in der Nacht ist nicht zu werten, weil dies auch bei vielen gesunden Kindern auftritt. Das Herstellen einer angstfreien Atmosphäre durch bloße Anwesenheit einer weiteren Person (ohne deren aktive personelle Unterstützung) wird hier nicht bewertet.
[KF 4.3.11] Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
Antriebsstörungen wie Antriebschwäche, Antriebsmangel oder Antriebsarmut können Vorstufen der Antriebslosigkeit sein. Die Antriebslosigkeit stellt eine sehr schwere Form der Antriebsstörung dar.
Die depressive Stimmungslage äußert sich insbesondere durch Hoffnungslosigkeit, Niedergeschlagenheit oder Verzweiflung. Es kann sich aber beispielweise auch durch ein Gefühl der Gefühllosigkeit mit fehlender emotionaler Schwingungsfähigkeit zeigen, sodass weder Freude noch Trauer empfunden werden können.
Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage zeigt sich z. B. daran, dass das Kind kaum Interesse an der Umgebung hat, kaum Eigeninitiative aufbringt und eine aufwendige Motivierung durch andere benötigt, um etwas zu tun. Hiervon sind eher ältere Kinder betroffen.
[KF 4.3.12] Sozial inadäquate Verhaltensweisen
Sozial inadäquate Verhaltensweisen sind z. B. distanzloses Verhalten, auffälliges Einfordern von Aufmerksamkeit, sich vor anderen in unpassenden Situationen zu entkleiden, unangemessenes Greifen nach Personen, unangemessene körperliche oder verbale sexuelle Annäherungsversuche.
[KF 4.3.13] Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen
Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen sind z. B. Nesteln an der Kleidung, ständiges Wiederholen der gleichen Handlung (Stereotypien), planlose Aktivitäten, Verstecken oder Horten von Gegenständen, Kotschmieren, Urinieren in die Wohnung.
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner