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Richtlinien

PflBer-RL – Pflegeberatungs-Richtlinien

Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Pflegeberatungs-Richtlinien [PflBer-RL])
Sozialversicherungsrecht
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PflBer-RL – Pflegeberatungs-Richtlinien



Ziff. 2.2.3. PflBer-RL, (Pflege-)Hilfsmittel

Bei Bedarf hat die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater die ratsuchende Person zu geeigneten (Pflege-)Hilfsmitteln, auch unter Berücksichtigung digitaler Technologien 1 , sowie über den Zugang zum (Pflege-)Hilfsmittel zu beraten und ggf. bei weiteren Schritten behilflich zu sein (z. B. Information zur Antragstellung, ärztliche Verordnung).

1 Siehe auch § 139 Absatz 11 Satz 3 SGB V.


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