Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 7. PflBer-RL
Ziff. 7. PflBer-RL, Strukturierung der Abläufe für die Pflegeberatung
Die Träger der Pflegeberatung sollen die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, insbesondere eine abgestimmte Vorgehensweise und Organisation der Abläufe unter Einhaltung der Vorgaben der PflBer-RL gewährleisten.
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