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Rundschreiben

2018 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben zur Beitragsrechtlichen Beurteilung von Beiträgen und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung [RS 2018/04]
Sozialversicherungsrecht
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2018 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 5.1.2. RS 2018/04, Direktzusage und Unterstützungskasse

Rückstellungen für Direktzusagen bzw. Zuwendungen an Unterstützungskassen des Arbeitgebers sind keine Einnahmen im steuerrechtlichen Sinne. Dies gilt aufgrund des im Steuerrecht geltenden Zuflussprinzips, auch für Beträge, die im Zusammenhang mit Entgeltumwandlungen zu Direktzusagen bzw. Unterstützungskassen des Arbeitgebers geleistet werden.


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