Category Image
Grundsätze

HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V [HebVtr]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe



Anlage 1.3 Ziff. A. HebVtr, Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und Schwangerenbetreuung

Beratung der Schwangeren, auch mit Kommunikationsmedium
0100als ambulante hebammenhilfliche Leistung8,40 EUR
0101als Dienst-Beleghebamme8,40 EUR
0102als Begleit-Beleghebamme8,40 EUR
Die Positionsnummer 010x ist während der Schwangerschaft insgesamt höchstens 12-mal als individuelle persönliche Beratung abrechnungsfähig. Terminvereinbarungen und Serienberatungen (z. B. Informationen/Newsletter als allgemeine und nicht persönliche Hinweise) sind nicht abrechnungsfähig.
Die Positionsnummer 010x ist neben den Positionsnummern 02X0; 0300; 0400; 05XX und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich.
Die Positionsnummer 010x kann an demselben Tag nur dann mehr als einmal abgerechnet werden, wenn die mehrmalige Erbringung der Leistung an demselben Tag durch die Beschaffenheit des Falles geboten war. Eine mehrmalige Abrechnung an demselben Tag ist in diesem Fall in der Rechnung unter Angabe der jeweiligen Uhrzeit der Leistungserbringung näher zu begründen.
Individuelle Basisdatenerhebung und Leistungsauskunft
0200als ambulante hebammenhilfliche Leistung33,62 EUR
Die Positionsnummer 0200 ist bei jeder Schwangeren als Pauschale einmal abrechnungsfähig.
Die Positionsnummer 0200 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010x; 0240; 060x und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich. Bei vorliegender Notwendigkeit kann im zeitlichen Zusammenhang neben der Positionsnummer 0200 die Positionsnummer 05X0 abgerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn neben der Positionsnummer 0200 im zeitlichen Zusammenhang die Positionsnummer 0230 abgerechnet wird.
Individuelles Vorgespräch über Fragen der Schwangerschaft und Geburt
0230als ambulante hebammenhilfliche Leistung46,83 EUR
Die Positionsnummer 0230 ist bei jeder Schwangeren als Pauschale einmal abrechnungsfähig.
Die Positionsnummer 0230 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010x; 0240; 05XX; 060x und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich.
Spezifisches Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort
0240als ambulante hebammenhilfliche Leistung46,83 EUR
Die Positionsnummer 0240 ist bei jeder Schwangeren, die die Absicht hat, im häuslichen Umfeld, in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung oder mit einer Begleit-Beleghebamme in einem Krankenhaus zu gebären, als Pauschale einmal abrechnungsfähig, sofern dieses Aufklärungsgespräch für den gewählten Geburtsort vor der 38. SSW stattfand.
Die Absicht der Versicherten, im häuslichen Umfeld, in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung oder mit einer Begleit-Beleghebamme in einem Krankenhaus zu gebären, ist in der Versichertenbestätigung zu dokumentieren.

Die Positionsnummer 0240 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010x; 0200, 0230, 05XX; 060x und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich.
Vorsorgeuntersuchung der Schwangeren
0300als ambulante hebammenhilfliche Leistung32,47 EUR
Die Positionsnummer 0300 ist abrechnungsfähig
  • a)bei normalem Schwangerschaftsverlauf,
  • b)bei pathologischem Schwangerschaftsverlauf, wenn die Hebamme die Vorsorgeuntersuchung auf ärztliche Anordnung vornimmt,
  • c)wenn die Schwangere wegen eines pathologischen Schwangerschaftsverlaufs ärztliche Betreuung trotz Empfehlung der Hebamme nicht in Anspruch nehmen möchte.
Die Vorsorgeuntersuchung ist im Mutterpass des G-BA in der jeweils gültigen Fassung zu dokumentieren.
Die Positionsnummer 0300 ist hinsichtlich der Zeitintervalle (in der Regel alle 4 bzw. 2 Wochen) und Leistungsinhalten der jeweils gültigen Fassung der Mu-RL nur abrechnungsfähig, soweit sie nicht bereits durch einen anderen Leistungserbringer durchgeführt und im Mutterpass dokumentiert wurde.
GDM Screening
0400als ambulante hebammenhilfliche Leistung10,34 EUR
Die Positionsnummer 0400 ist ausschließlich als sog. Vortest und nur einmalig abrechnungsfähig und beinhaltet auch die Entnahme von Körpermaterial, Glucoselösung und deren Beschaffung.
Die Positionsnummer 0400 ist nur abrechnungsfähig, soweit sie im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung nach Positionsnummer 0300 und nicht bereits durch einen anderen Leistungserbringer durchgeführt und im Mutterpass dokumentiert wurde.
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen, für jede angefangene 30 Minuten
0500als ambulante hebammenhilfliche Leistung21,74 EUR
0501als Dienst-Beleghebamme21,74 EUR
0502als Begleit-Beleghebamme21,74 EUR
Nicht abrechenbar sind Leistungen ohne persönliche Hilfeleistung bei der Schwangeren.
Dauert die Leistung nach den Positionsnummern 050x und 051x länger als 3 Stunden, so ist die Notwendigkeit der über 3 Stunden hinausgehenden Hilfe in der Rechnung zu begründen.
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen, für jede angefangene 30 Minuten gemäß Anlage 1.1 Anlage 1.1 § 3 Absatz 1
0510als ambulante hebammenhilfliche Leistung26,07 EUR
0511als Dienst-Beleghebamme26,07 EUR
0512als Begleit-Beleghebamme26,07 EUR
Nicht abrechenbar sind Leistungen ohne persönliche Hilfeleistung bei der Schwangeren.
Dauert die Leistung nach den Positionsnummern 050x und 051x länger als 3 Stunden, so ist die Notwendigkeit der über 3 Stunden hinausgehenden Hilfe in der Rechnung zu begründen.
Maßgeblich für die Abrechnung dieser Leistung ist bei dem in der Übergangszeit liegenden Leistungsanteil der Zeitpunkt der Beendigung dieses Anteils.
CTG — Cardiotokografische Überwachung
0600als ambulante hebammenhilfliche Leistung9,29 EUR
0601als Dienst-Beleghebamme9,29 EUR
0602als Begleit-Beleghebamme9,29 EUR
Die Positionsnummer 060x ist je Tag höchstens 2-mal abrechnungsfähig, es sei denn, dass weitere Überwachungen ärztlich angeordnet werden.
Geburtsvorbereitung in der Gruppe, bis zu 10 Schwangere je Gruppe und höchstens 14 Stunden, für jede Schwangere je Unterrichtsstunde (60 Minuten)
0700als ambulante hebammenhilfliche Leistung8,36 EUR
Geburtsvorbereitung bei Einzelunterweisung, auf ärztliche Anordnung höchstens 28 Unterrichtseinheiten á 15 Minuten, für jede Unterrichtseinheit
0800als ambulante hebammenhilfliche Leistung10,85 EUR
Die Positionsnummer ist nur bei nachfolgenden Indikationen/Sachverhalten auf ärztliche Anordnung abrechnungsfähig:
  • -schwere Behinderung der Frau,
  • -vorzeitige Wehen, Frühgeburtsbestrebungen, infauste Prognose, zu erwartende Totgeburt,
  • -Grunderkrankung, Bettlägerigkeit, stationärer Aufenthalt.
Die Positionsnummer 0800 ist neben der Positionsnummer 0830 nicht abrechnungsfähig.
Geburtsvorbereitung bei Einzelunterweisung, ohne ärztliche Anordnung höchstens 28 Unterrichtseinheiten á 15 Minuten, für jede Unterrichtseinheit
0830als ambulante hebammenhilfliche Leistung10,85 EUR
Die Positionsnummer ist bei nachfolgenden Indikationen/Sachverhalten ohne ärztliche Anordnung abrechnungsfähig:
  • -Schwangere beabsichtigt, ihr Kind in Adoptionspflege zu geben.
Die Positionsnummer 0830 ist neben der Positionsnummer 0800 nicht abrechnungsfähig.

Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.