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Rundschreiben

2009 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht [RS 2009/01]
Sozialversicherungsrecht
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2009 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 6.1.4. RS 2009/01, Arbeitgeberwechsel

(1) Der Wechsel des Arbeitgebers führt nicht zu einer sofortigen Fälligkeit der Beiträge auf das im Wertguthaben enthaltene Arbeitsentgelt, wenn mit dem neuen Arbeitgeber eine Wertguthabenvereinbarung geschlossen wird und das bei dem bisherigen Arbeitgeber erzielte Wertguthaben in die neue Vereinbarung eingebracht wird.

(2) Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber Schuldner der Sozialversicherungsbeiträge ist, der das Wertguthaben für eine Freistellungsphase oder im Störfall auszahlt.

(3) Der neue Arbeitgeber hat die beim bisherigen Arbeitgeber ermittelte SV-Luft, höchstens jedoch in Höhe des Betrages des mitgenommenen Entgeltguthabens als Vortrag in die Entgeltabrechnung des Arbeitnehmers zu übernehmen.

Beispiel:

Mitgenommenes Wertguthaben23 926 EUR
darin enthaltener Arbeitgeberbeitragsanteil3 926 EUR
demzufolge Entgeltguthaben20 000 EUR
SV-Luft beim bisherigen Arbeitgeber
Krankenversicherung/Pflegeversicherung30 000 EUR
Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung40 000 EUR
Vortrag beim neuen Arbeitgeber
Wertguthaben23 926 EUR
SV-Luft:
Krankenversicherung/Pflegeversicherung20 000 EUR
Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung20 000 EUR

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