Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Empfängnisregelung
Empfängnisregelung
Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung zu Fragen der Empfängnisregelung. Für Frauen bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres werden die Kosten abzüglich der ggf. anfallenden Zuzahlung für die verordneten empfängnisverhütenden Mittel übernommen (§ 24a SGB V).
Siehe auch Schwangerschaftsabbruch
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner