Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Gefahrklassen
Gefahrklassen
Die Gefahrklasse ist Teil der Beitragsberechnung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus:
- der Unfall- und Berufskrankheitengefährdung in einem Unternehmen oder Unternehmensteil (Gefahrklasse),
- der Lohn- und Gehaltssumme der Mitarbeiter im Unternehmen,
- der Anzahl, Schwere und Kosten der Unfälle und Berufskrankheiten im Unternehmen (Zuschlag oder Nachlass).
Die Gefahrklassen gelten für Unternehmensbereiche und werden ermittelt, indem die Entschädigungsleistungen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die für den Unternehmensbereich in einem bestimmten Zeitraum aufgewandt wurden, den Gesamtentgelten des Unternehmensbereichs für den gleichen Zeitraum gegenübergestellt werden.
Die Gefahrklasse drückt aus, wie viel Euro an Unfallentschädigungen beim jeweiligen Unternehmensbereich auf 1.000,00 Euro Gesamtentgelt entfallen sind.
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