Ziff. 5.6. RS 2007/08, Übersicht: Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Sozialen Pflegeversicherung
Art des Produktes
Merkmal
Hilfsmittel
-Sächliches Mittel oder technisches Produkt zum Behinderungsausgleich, zur Krankenbehandlung oder zur Vorbeugung einer drohenden Behinderung, einer Krankheit bzw. deren Verschlimmerung oder zur Verhinderung der Pflegebedürftigkeit
-Einsatz zur Lebensbewältigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse
-Für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt und hergestellt
-Zur Anwendung im häuslichen Bereich/allgemeinen Lebensbereich bestimmt
-Von der Funktion her transportabel
Hilfsmittel mit Gebrauchsgegenstandsanteil
-Gegenstand ist dem Wesen nach ein Hilfsmittel
-Produkt ersetzt bei einem kranken oder behinderten Menschen ein normales Gebrauchsgut
-Ggf. Eigenanteils-/Zuschussregelung im Einzelfall
Pflegehilfsmittel
-Sächliches Mittel oder technisches Produkt zur Erleichterung der Pflege bezogen auf die Pflegeperson und/oder den Pflegebedürftigen oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen oder zum Ermöglichen einer selbständigeren Lebensführung desselben
-Für die speziellen Bedürfnisse Pflegebedürftiger entwickelt und hergestellt
-Zur Anwendung im häuslichen Bereich/allgemeinen Lebensbereich bestimmt
-Von der Funktion her transportabel
Ergänzungen zu Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgungen
-Zubehör zum zweckentsprechenden Betrieb des Basisproduktes
-Änderung
-Instandsetzung
-Ersatzbeschaffung
-Notwendige Wartungen und Technische Kontrollen
-Ausbildung im Gebrauch des Produktes
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