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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln [RS 2007/08]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 8



Ziff. 5.6. RS 2007/08, Übersicht: Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Sozialen Pflegeversicherung

Art des ProduktesMerkmal
Hilfsmittel
  • -Sächliches Mittel oder technisches Produkt zum Behinderungsausgleich, zur Krankenbehandlung oder zur Vorbeugung einer drohenden Behinderung, einer Krankheit bzw. deren Verschlimmerung oder zur Verhinderung der Pflegebedürftigkeit
  • -Einsatz zur Lebensbewältigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse
  • -Für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt und hergestellt
  • -Zur Anwendung im häuslichen Bereich/allgemeinen Lebensbereich bestimmt
  • -Von der Funktion her transportabel
Hilfsmittel mit Gebrauchsgegenstandsanteil
  • -Gegenstand ist dem Wesen nach ein Hilfsmittel
  • -Produkt ersetzt bei einem kranken oder behinderten Menschen ein normales Gebrauchsgut
  • -Ggf. Eigenanteils-/Zuschussregelung im Einzelfall
Pflegehilfsmittel
  • -Sächliches Mittel oder technisches Produkt zur Erleichterung der Pflege bezogen auf die Pflegeperson und/oder den Pflegebedürftigen oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen oder zum Ermöglichen einer selbständigeren Lebensführung desselben
  • -Für die speziellen Bedürfnisse Pflegebedürftiger entwickelt und hergestellt
  • -Zur Anwendung im häuslichen Bereich/allgemeinen Lebensbereich bestimmt
  • -Von der Funktion her transportabel
Ergänzungen zu Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgungen
  • -Zubehör zum zweckentsprechenden Betrieb des Basisproduktes
  • -Änderung
  • -Instandsetzung
  • -Ersatzbeschaffung
  • -Notwendige Wartungen und Technische Kontrollen
  • -Ausbildung im Gebrauch des Produktes

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