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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln [RS 2007/08]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 8



Ziff. 5.7. RS 2007/08, Übersicht: Keine Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Sozialen Pflegeversicherung

Art des ProduktesMerkmal
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • -Fest mit einem Gebäude verbundene technische Hilfen zur Anpassung des individuellen Wohnumfeldes an die Bedürfnisse des Betroffenen oder der Ein-/Umbau von Mobiliar (z. B. Herstellung eines bodengleichen Zugangs zur Dusche)
  • -I. d. R. Umbaumaßnahme
  • -Ggf. Eingriff in die Bausubstanz erforderlich
Gebrauchsgegenstand
  • -Allgemeine Verwendung und üblicherweise in einem Haushalt vorhanden, gehört zum allgemeinen Lebensbedarf/zur normalen Lebenshaltung
  • -Wurde nicht speziell für kranke oder behinderte Menschen entwickelt
  • -Primärfunktion als normales Gebrauchsgut
  • -Für die meisten oder alle Menschen nutzbar oder die Mehrzahl der Menschen besitzt den Gegenstand
  • -Dient z. B. dem Komfort, der Gesunderhaltung, dem allgemeinen Wohlbefinden, der Hygiene oder der Fitness
  • -Kein spezieller medizinischer oder pflegerischer Nutzen
Krankenhaus- und Praxisausstattung
  • -Geräte, die bauart- bzw. konstruktionsbedingt primär für den Einsatz in Arztpraxen oder stationären Einrichtungen hergestellt wurden
  • -Erweitertes Funktionsspektrum
  • -Ggf. größere Leistungsstärke bei Geräten
Sonstige sächliche Mittel in vertragsärztlichen Praxen oder in stationären Einrichtungen
  • -Instrumente, Gegenstände und Materialien im Zusammenhang mit der ärztlichen Leistung in der Arztpraxis oder im Krankenhaus
Verbandmittel
  • -Textilien oder ähnliche Stoffe
  • -Dienen i. d. R. der Abdeckung oberflächengeschädigter Körperteile
  • -Dienen dem Aufsaugen von Körperflüssigkeit
  • -Dienen ggf. dem Fixieren oder Schutz von Verbänden

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