Category Image
Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln [RS 2007/08]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2007 - Rundschreiben Nr. 8



Ziff. 7. RS 2007/08, Selbstbehalte der Versicherten

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sind grundsätzlich als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Dabei sind folgende Regelungen zu Selbstbehalten zu beachten:


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.