Category Image
Grundsätze

VV Pflegeunfälle – Verwaltungsvereinbarung Pflegeunfälle

Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Pflegekassen und Unfallversicherungsträgern im kommunalen Bereich bei Unfällen von häuslichen Pflegepersonen (VV Pflegeunfälle)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

VV Pflegeunfälle – Verwaltungsvereinbarung Pflegeunfälle



Ziff. 4. VV Pflegeunfälle

Die Pflegekassen versenden mit ihren Mitteilungen über die Gewährung von Pflegeleistungen ein Merkblatt über den Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen sowie nach gegenseitiger Absprache sonstige Informationsschriften der Unfallversicherung über die Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten bei Pflegetätigkeiten. Das Merkblatt und die sonstigen Informationsschriften werden den Pflegekassen von den Unfallversicherungsträgern zur Verfügung gestellt.

Im übrigen unterstützen die Pflegekassen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Durchführung ihrer präventiven Aufgaben.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.