Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 4.1. VVGeneralauftrag
Ziff. 4.1. VVGeneralauftrag, Allgemeines
Der Anspruch auf die Heilbehandlung und auf das Verletztengeld der Unfallversicherung setzt voraus, dass die Behandlungsbedürftigkeit und die Arbeitsunfähigkeit ihre Ursache in einem Arbeitsunfall haben. Ein Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse ist in diesen Fällen nicht gegeben (vgl. § 11 Absatz 5 SGB V, § 49 Absatz 1 Nummer 3a SGB V). Wie hinsichtlich der Abgrenzung der Entgeltersatzleistungen (Verletztengeld, Krankengeld) zu verfahren ist, wenn für einen Zeitraum sowohl wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls als auch wegen unfallunabhängiger Erkrankungen Arbeitsunfähigkeit besteht, ergibt sich aus den folgenden Ausführungen. Diese gelten für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Kinderkrankengeld und Kinderverletztengeld entsprechend.
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