Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 1 ASG
§ 1 ASG, Vorrang des freien Arbeitsvertrags
1 Das Grundrecht der freien Wahl des Arbeitsplatzes (Artikel 12 GG) gilt auch in Spannungszeiten und im Verteidigungsfall. 2 Von den in § 2 geregelten Verpflichtungsbefugnissen darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn und soweit die in der genannten Vorschrift aufgeführten Arbeitsleistungen nicht auf der Grundlage der Freiwilligkeit sichergestellt werden können.
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner