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ASG – Arbeitssicherstellungsgesetz

Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz - ASG)
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ASG – Arbeitssicherstellungsgesetz



§ 26 ASG, Kosten des Verpflichtungs- und Zustimmungsverfahrens

1 Das Verfahren vor der Agentur für Arbeit ist kostenfrei. 2 Notwendige Auslagen, die einer Person durch das Verfahren entstanden sind, werden ihr von der Agentur für Arbeit erstattet. 3 Die Kosten der Untersuchungen nach § 25 Absatz 2 übernimmt die Agentur für Arbeit. 4 Die Agentur für Arbeit ersetzt im Auftrag des Bundes Grenzarbeitnehmern, in Heimarbeit Beschäftigten, soweit sie nicht durch § 25 Absatz 4 erfasst werden, sowie Selbständigen den Verdienstausfall; die Vorschriften des JVEG finden sinngemäß Anwendung. 5 Diese Aufwendungen werden der Bundesagentur für Arbeit vom Bund erstattet.

Satz 5 geändert durch G vom 4. 8. 2019 (BGBl. I S. 1147).


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