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Gesetze

ASG – Arbeitssicherstellungsgesetz

Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz - ASG)
Arbeitsrecht
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ASG – Arbeitssicherstellungsgesetz



§ 36 ASG, Begriffsbestimmung

Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.


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