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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Artikel 64 EGHGB
Artikel 64 EGHGB
§ 354a HGB ist in seiner seit dem 19. 8. 2008 geltenden Fassung nur auf Vereinbarungen anzuwenden, die nach 18. 8. 2008 geschlossen werden.
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