Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 9.5.4. RS 2024/03
Ziff. 9.5.4. RS 2024/03, Bezug von Qualifizierungsgeld
Müssen Beziehende von Qualifizierungsgeld aufgrund der notwendigen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes oder der medizinisch notwendigen Begleitung des Kindes während einer stationären Behandlung der Qualifizierungsmaßnahme (und ggf. ihrer Arbeit) fernbleiben, haben sie keinen Anspruch auf Qualifizierungsgeld, sondern einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (siehe Abschnitt 4.4.1.14).
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner