Gesetze
StVG – Straßenverkehrsgesetz
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Sonstige
StVG – Straßenverkehrsgesetz
I., Verkehrsvorschriften
§ 1 StVG, Zulassung
§ 1a StVG, Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
§ 1b StVG, Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen
§ 1c StVG, Evaluierung
§ 1d StVG, Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
§ 1e StVG, Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage
§ 1f StVG, Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
§ 1g StVG, Datenverarbeitung
§ 1h StVG, Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
§ 1i StVG, Erprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
§ 1j StVG, Verordnungsermächtigung
§ 1k StVG, Ausnahmen
§ 1l StVG, Evaluierung
§ 2 StVG, Fahrerlaubnis und Führerschein
§ 2a StVG, Fahrerlaubnis auf Probe
§ 2b StVG, Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
§ 2c StVG, Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
§ 3 StVG, Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 4 StVG, Fahreignungs-Bewertungssystem
§ 4a StVG, Fahreignungsseminar
§ 4b StVG, Evaluierung
§ 5 StVG, Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
§ 5a StVG, (weggefallen)
§ 5b StVG, Unterhaltung der Verkehrszeichen
§ 6 StVG, Verordnungsermächtigungen
§ 6a StVG, Gebühren
§ 6b StVG, Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
§ 6c StVG, Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
§ 6d StVG, Auskunft und Prüfung
§ 6e StVG, Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
§ 6f StVG, Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung
§ 6g StVG, Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen
II., Haftpflicht
§ 7 StVG, Haftung des Halters, Schwarzfahrt
§ 8 StVG, Ausnahmen
§ 8a StVG, Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
§ 9 StVG, Mitverschulden
§ 10 StVG, Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
§ 11 StVG, Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
§ 12 StVG, Höchstbeträge
§ 12a StVG, Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
§ 12b StVG, Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
§ 13 StVG, Geldrente
§ 14 StVG, Verjährung
§ 15 StVG, Verwirkung
§ 16 StVG, Sonstige Gesetze
§ 17 StVG, Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
§ 18 StVG, Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
§ 19 StVG, Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen
§ 19a StVG, Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen
§ 20 StVG, Örtliche Zuständigkeit
III., Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 21 StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis
§ 22 StVG, Kennzeichenmissbrauch
§ 22a StVG, Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
§ 22b StVG, Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
§ 23 StVG, (weggefallen)
§ 24 StVG, Bußgeldvorschriften
§ 24a StVG, 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert
§ 24b StVG, (weggefallen)
§ 24c StVG, Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
§ 25 StVG, Fahrverbot
§ 25a StVG, Kostentragungspflicht des Halters
§ 26 StVG, Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
§ 26a StVG, Bußgeldkatalog
§ 27 StVG, Informationsschreiben
IV., Fahreignungsregister
§ 28 StVG, Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
§ 28a StVG, Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
§ 28b StVG, (weggefallen)
§ 29 StVG, Tilgung der Eintragungen
§ 30 StVG, Übermittlung
§ 30a StVG, Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
§ 30b StVG, Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 30c StVG, Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
V., Fahrzeugregister
§ 31 StVG, Registerführung und Registerbehörden
§ 32 StVG, Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
§ 33 StVG, Inhalt der Fahrzeugregister
§ 34 StVG, Erhebung der Daten
§ 35 StVG, Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
§ 36 StVG, Abruf im automatisierten Verfahren
§ 36a StVG, Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 36b StVG, Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
§ 37 StVG, Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 37a StVG, Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 37b StVG, Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
§ 37c StVG, Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
§ 38 StVG, Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke
§ 38a StVG, Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke
§ 38b StVG, Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke
§ 39 StVG, Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
§ 39a StVG, Auskunft über Daten
§ 40 StVG, Übermittlung sonstiger Daten
§ 41 StVG, Übermittlungssperren
§ 42 StVG, Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 43 StVG, Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
§ 44 StVG, Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
§ 45 StVG, Anonymisierte Daten
§ 46 StVG, (weggefallen)
§ 47 StVG, Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
VI., Fahrerlaubnisregister
§ 48 StVG, Registerführung und Registerbehörden
§ 49 StVG, Zweckbestimmung der Register
§ 50 StVG, Inhalt der Fahrerlaubnisregister
§ 51 StVG, Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
§ 52 StVG, Übermittlung
§ 53 StVG, Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
§ 54 StVG, Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 55 StVG, Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 56 StVG, Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 57 StVG, Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
§ 58 StVG, Auskunft über eigene Daten aus den Registern
§ 59 StVG, Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 60 StVG, Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
§ 61 StVG, Löschung der Daten
§ 62 StVG, Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
§ 63 StVG, Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
VIa., Datenverarbeitung
§ 63a StVG, Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
§ 63b StVG, Verordnungsermächtigungen
§ 63c StVG, Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen
§ 63d StVG, Informationen an die Halter
§ 63e StVG, Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung für das Verkehrsmanagement
§ 63f StVG, Verkehrsunfallforschung, Verordnungsermächtigung
VII., Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen
§ 64 StVG, Gemeinsame Vorschriften
§ 65 StVG, Übergangsbestimmungen
§ 66 StVG, (weggefallen)
Anlage StVG, (zu § 24a)
§ 36b StVG , Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes (1) 1 Das Bundeskriminalamt übermittelt regelmäßig dem Kraftfahrt-Bundesamt die im Polizeilichen Informationssystem gespeicherten Daten von Fahrzeugen, Kennzeichen, Fahrzeugpapieren und Führerscheinen, die zur Beweissicherung, Einziehung, Beschlagnahme, Sicherstellung, Eigentumssicherung und Eigentümer- oder Besitzerermittlung ausgeschrieben sind. 2 Die Daten dienen zum Abgleich mit den im Zentralen Fahrzeugregister erfassten Fahrzeugen und Fahrzeugpapieren sowie mit den im Zentralen Fahrerlaubnisregister erfassten Führerscheinen.
(2) Die Übermittlung der Daten nach Absatz 1 darf auch im automatisierten Verfahren erfolgen.
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