Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
§ 5a ASV-RL
§ 5a ASV-RL, Aufnahme von Leistungen aufgrund der COVID-19-Pandemie
1 Gegenstand des Behandlungsumfangs der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung sind für ASV-Berechtigte der Arztgruppen
- 1. Neurochirurgie,
- 2. Neurologie,
- 3. ärztliche Psychotherapeutin oder ärztlicher Psychotherapeut,
- 4. Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut,
- 5. Psychiatrie und Psychotherapie,
- 6. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
- 7. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
- 8. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Aktionen
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.