Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 22 SGB V Ziff. 3. RS 1988/01
§ 22 SGB V Ziff. 3. RS 1988/01, Auswirkungen auf späteren Zahnersatz
Die regelmäßige Inanspruchnahme der Individualprophylaxe wirkt sich auf die Höhe [der Festzuschüsse] zum Zahnersatz aus (vgl. zu § 30 SGB V Ziff. 6).
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