Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 29 SGB V Ziff. 2. RS 1988/01, Rechtsnatur/Rechtsgrundlage

Bei der kieferorthopädischen Behandlung handelt es sich um eine Regelleistung, auf die in medizinisch begründeten Fällen ein Rechtsanspruch besteht. Die Leistung wird durch Kostenerstattung zur Verfügung gestellt.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.