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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 34 SGB V Ziff. 2. RS 1988/01, Ausgeschlossene Mittel

Der Leistungsausschluss gilt bei Arznei-, . . . und Hilfsmitteln für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung; er gilt bei Arzneimitteln und der Instandsetzung von Hörgeräten und ihre Versorgung mit Batterien allerdings nicht bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


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