Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 36 SGB V Ziff. 2. RS 1988/01, Festsetzung der Festbeträge

(1) [Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestimmt] festbetragsfähige Hilfsmittel. Dabei sollen [unter Berücksichtigung des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V] in ihrer Funktion gleichartige und gleichwertige Hilfsmittel in Gruppen zusammengefasst [und die Einzelheiten der Versorgung festgelegt] werden . . . Eine Aufnahme neuer Hilfsmittel in die Produktgruppen ist erst dann möglich, wenn der Qualitätsnachweis (Funktionstauglichkeit, therapeutischer Nutzen) erbracht ist (§ 139 SGB V).

(2) Die Festsetzung einheitlicher Festbeträge erfolgt für geeignete Hilfsmittel [durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen].

(3) . . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.