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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 39 SGB V Ziff. 7. RS 1988/01, Zuzahlung der Versicherten bei Krankenhausbehandlung

(1) Die Zuzahlungspflicht besteht bei

  • -[vollstationärer] Krankenhausbehandlung,
  • -Krankenhausbehandlung bei Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch.

(2) Die Zuzahlungspflicht besteht nicht bei

  • -teilstationärer[, stationsäquivalenter, vor- und nachstationärer sowie ambulanter] Krankenhausbehandlung,
  • -Krankenhausbehandlung zulasten der Unfallversicherung (berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung),
  • -Krankenhausbehandlung wegen anerkannter Schädigungsfolgen für Berechtigte und Leistungsempfänger nach dem BVG,
  • -Krankenhausbehandlung von Personen, die nur nach versorgungsrechtlichen Vorschriften anspruchsberechtigt sind,
  • -stationärer Entbindung (schließt Krankenhausbehandlung an stationäre Entbindung an, so beginnt die [28]-Tage-Frist mit dem ersten Tag der Krankenhausbehandlung).

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