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Rundschreiben

2003 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG); hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 2003/03]
Sozialversicherungsrecht
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2003 - Rundschreiben Nr. 3



§ 27a SGB V Ziff. 3. RS 2003/03, Richtlinien über künstliche Befruchtung

(1) Die Rechtsänderungen machen eine Anpassung der Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung (Richtlinien über künstliche Befruchtung) sowie ggf. zusätzliche Absprachen mit der Ärzte- und Apothekerschaft erforderlich.

(2) Insbesondere ist zu regeln

  • -maßgeblicher Zeitpunkt, zu dem die Altersvoraussetzungen vorliegen müssen,
  • -Inhalt des Behandlungsplans,
  • -maßgeblicher Zeitpunkt für Ausstellung bzw. Genehmigung des Behandlungsplans,
  • -Verfahren bei Beteiligung unterschiedlicher Krankenkassen/Beteiligung eines Leistungsträgers außerhalb der GKV,
  • -Umgang mit Übergangsfällen.

(3) Es wird angestrebt, gemeinsam mit der Ärzteschaft Übergangsabsprachen zu treffen, sofern die neuen Richtlinien nicht zum 1. 1. 2004 in Kraft treten sollten.


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