Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 1.3.4.3. RS 2016/04
Ziff. 1.3.4.3. RS 2016/04, Geburtsort
Ist der Geburtsort nicht bekannt, so muss dieser ermittelt werden. Die ungeprüfte Übernahme des Wohnortes in das Feld Geburtsort ist unzulässig. Inhalt und Aufbau siehe Datenbaustein DBGB — Geburtsangaben.
Aktionen
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.