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Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
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2016 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 2.3.2. RS 2016/04, Anmeldung einschließlich Name/Namensänderung und Anschrift/Anschriftenänderung und Geburtsland

(1) Es ist zu prüfen, ob unter der gleichen Betriebsnummer des Arbeitgebers und dem gleichen Beginn-Datum eine Mitgliedschaft gespeichert ist (Doppelmeldung). Außerdem ist eine Prüfung auf Zeitraumüberschneidungen vorzunehmen.

(2) Weicht der angegebene Name von den im Datenbestand der Einzugsstelle gespeicherten Namen ab, sind von den Einzugsstellen die aktuelleren Daten in den DBNA zu übernehmen.

(3) Weicht die angegebene Anschrift von den im Datenbestand der Einzugsstelle gespeicherten Daten ab, sind von den Einzugsstellen die aktuelleren Daten in den DBAN zu übernehmen.

(4) Bei Meldesachverhalten ohne Name und Anschrift sind der DBNA und DBAN aufzubauen und mit den Bestandsdaten zu füllen.


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