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Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
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2016 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 2.7.1.5. RS 2016/04, Krankenkassenmeldung — Anforderung der notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos

Sofern bei einer Anmeldung oder in einem Beitragsnachweis eine Hauptbetriebsnummer angegeben wird, für die noch kein Arbeitgeberkonto bei der Krankenkasse besteht, kann die Krankenkasse die notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos anfordern. Eine (erneute) Anforderung kann auch erfolgen, sofern ein Arbeitgeberkonto beendet wurde und danach wieder eine Anmeldung oder ein Beitragsnachweis mit dieser Hauptbetriebsnummer übermittelt wird. Darüber hinaus ist eine Anforderung beim Wechsel der Hauptbetriebsnummer möglich. Eine Anforderung aus anderen Gründen ist ausgeschlossen.


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