Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.12. RS 2016/04
Ziff. 3.12. RS 2016/04, Betriebsdatenpflege durch die Rentenversicherung
Neben den Einzugsstellen (vgl. Ziff. 2.9) kann auch die Deutsche Rentenversicherung Änderungen von Betriebsdaten sowie eine vom Beschäftigungsbetrieb abweichende Postanschrift mit dem Datenbaustein DBPA an die BA übermitteln.
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