Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.1.1.1.2.1.6.4. RS 2022/06
Ziff. 2.1.1.1.2.1.6.4. RS 2022/06, Bescheinigung durch einen Nichtvertragsarzt
Für den Anspruch auf Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall ist auch eine Bescheinigung wirksam, die von nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten ausgestellt ist; die Bescheinigung muss auch in diesen Fällen den Vermerk nach § 311 Satz 4 SGB III enthalten. Das Verfahren nach § 109a SGB IV (i. d. F. ab 1. 1. 2024) kommt in diesem Fall nicht zum Einsatz, weshalb die Nachweispflicht gegenüber der Agentur für Arbeit weiterhin besteht.
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