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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.5.11. RS 2022/06
Ziff. 4.5.11. RS 2022/06, Qualifizierungsgeld
(1) Bei Beziehenden von Qualifizierungsgeld richtet sich die Berechnung des Krankengeldes nach § 47b Absatz 3 SGB V. Diese Regelung soll verhindern, dass durch den Bezug von Qualifizierungsgeld eine Minderung des Krankengeldes eintritt.
(2) Entgegen der Regelungen zum Kurzarbeitergeld findet beim Qualifizierungsgeld § 47b Absatz 4 SGB V keine Anwendung. Das Qualifizierungsgeld wird erst gezahlt, wenn die Qualifizierungsmaßnahme tatsächlich von den Versicherten durchgeführt wird. Eine tatsächliche Aufnahme ist für die Durchführung der Maßnahme nicht zwingend erforderlich. Folglich sind Regelungen für den Fall des Beginns einer Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme nicht erforderlich.
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