Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 12.4. RS 2022/06
Ziff. 12.4. RS 2022/06, Berechnung des Regelentgelts
Für Begleitpersonen errechnet sich das Krankengeld nach § 44b SGB V ausweislich der Gesetzesbegründung nach den Vorgaben der §§ 47 ff. SGB V, sodass die Berechnung des Regelentgelts grundsätzlich analog der Ausführungen im Abschnitt 3 und seiner Unterabschnitte zum Krankengeld nach § 44 SGB V zu erfolgen hat.
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